Aus unseren aktuellen Verfahren Zuverlässigkeit
ZVÜ ZÜP ZUP nach § 7 LuftSiG
Zur (vermeintlich erfolgreichen) Abwehr der GEZ-Gebühren und eines angedrohten Bußgeldes wegen Falschparkens verwendete unsere Mandantschaft die Vorlage eines sogenannten "Reichsbürger-Schreibens" aus dem Internet. Die zuständige Luftsicherheitsbehörde hat daraufhin ihre Zuverlässigkeit ZÜP nach § 7 LuftSiG wegen Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung widerrufen (§ 7 Abs. 1a S. 2 Nr. 3). Die hiergegen von uns bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereichte Klage (Anfechtungsklage) hatte erstinstanzlich Erfolg. Das Verwaltungsgericht hob nach einer mündlichen Verhandlung in seinem Urteil den Widerrufsbescheid der Luftsicherheitsbehörde auf.
Unsere Mandantschaft war vor einigen Jahren Mitglied in einer als rechtsextremistisch eingestuften Gruppierung / Kameradschaft und nahm auch an einer Veranstaltung der Gruppierung teil. Die zuständige Luftsicherheitsbehörde hat deswegen seinen Antrag auf Feststellung seiner Zuverlässigkeit ZÜP nach § 7 LuftSiG wegen Zweifel am Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung widerrufen (§ 7 Abs. 1a S. 2 Nr. 3). Der hiergegen von von uns bei der zuständigen Widerspruchsbehörde eingelegte Widerspruch hatte Erfolg. Die Widerspruchsbehörde hob nach der Widerspruchsbegründung durch Herrn Rechtsanwalt Amann in ihrer Entscheidung den Ablehnungsbescheid der Luftsicherheitsbehörde auf, erteilte die Zuverlässigkeit und erstattete unserer Mandantschaft die angefallenen Anwaltsgebühren.